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Dienstleistungen für Unternehmen

Unser Dienstleistungsspektrum für Unternehmen lässt sich in vier Bereiche unterteilen:
  • Unternehmensgründung und -umgestaltung in China: Der erste Schritt eines Unternehmens in China bedeutet meist die Gründung einer chinesischen Firma, Niederlassung nach chinesischem Recht oder zumindest einer Repräsentanz. Dabei geht es nicht selten auch um ganz grundsätzliche Fragen der Unternehmenstrukturierung für den chinesisch-asiatischen Markt oder Kooperationen mit chinesischen Partnern bis hin zur Begründung chinesisch-ausländischer Joint Ventures. Jede Direktinvestition in China erfordert dabei Registrierungen und die Einholung von Genehmigungen der unterschiedlichsten chinesischen Behörden.

  • Vertragsgestaltung und Vertragsüberprüfung: Bei Verträgen mit Chinabezug sind nicht selten spezielle Regeln des chinesischen Rechts zu beachten. Darüber hinaus sollten die Besonderheiten Chinas und die Schwierigkeiten auf dem chinesischen Markt bereits bei der Vertragsgestaltung mit berücksichtigt werden.

  • Schutz des geistigen Eigentums: Auch hohe Gewinnerwartungen und gute Marktdaten in China können zumindest langfristig zum Nachteil des gesamten Unternehmens werden, wenn der Markteintritt in China einen ungewollten Abfluss des wesentlichen Unternehmens-Know-Hows zur Folge hat. Neben der Durchführung aller notwendigen Registrierungen und Anmeldungen zum Schutz des eigenen Know-Hows sollten bei Geschäften mit China schon frühzeitig Strategien entwickelt werden, die dem Schutz des geistigen Eigentums angemessen Rechnung tragen. Pauschale Lösungen gibt es hierzu nicht, diese müssen vielmehr individuell im Einzelfall zusammen mit den Unternehmen erarbeitet werden.

  • Rechtsdurchsetzung: Die streitige Rechtsdurchsetzung und Vollstreckung mag gerade in Bezug auf China mit erheblichen Problemen verbunden sein, Wer aber bei seinem Chinageschäft mit einer Verletzung seiner Rechte konfrontiert wird, der hat nur die Wahl sich unter den gegebenen Umständen entsprechend zur Wehr zu setzen, oder auf die Durchsetzung seiner Ansprüche zu verzichten. Hier sollte zunächst eine erste unabhängige Überprüfung auf die grundsätzlichen Erfolgsaussichten einer Rechtsdurchsetzung stattfinden. Soweit ein Verfahren vor einem Schiedsgericht erfolgt, oder einem ordentlichen Gericht erforderlich ist, übernehmen wir selbst die Vertretung oder koordinieren das gesamte Verfahren, soweit die Beiziehung einer chinesischen Kanzlei zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt selbstverständlich auch für die Übernahme der Verteidigung.

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Kontakt:

RA Dr. Martin Seybold, LL.M.Eur.
Seybold & Partner
Unit 712, Landmark Tower 2
8 North Dongsanhuan Road, Chaoyang District
100004 Beijing P.R. China

Tel.: 0086 10 6590 6045
Fax: 0086 10 6590 6047
Mobil: 136 9914 1584

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