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Mit der zunehmenden internationalen Verflechtung werden auch mehr und mehr Rechtsabteilungen und Anwaltskollegen mit Fragen mit Bezug zu China betraut.
Nicht selten besteht dabei der Handlungsbedarf in Bezug auf
- ganz spezielle Einzelfragen oder konkrete Fragekomplexe mit Chinabezug,
- Vertragsrevisionen unter chinesischen Gesichtspunkten,
- unabhängige Überprüfung rechtsrelevanter Dokumente in chinesischer Sprache, oder
- Vertretung beim Umgang mit chinesischen Unternehmen, Behörden, Gerichten oder Schiedsgerichten und anderen chinesischen Einrichtungen aufgrund sprachlicher oder kultureller Barrieren, oder schlicht aufgrund der Distanz und dem Fehlen anderweitiger Vertrauenspersonen vor Ort.
Hier können wir auf eine langjährige und erfolgreiche Beratung von Juristen in ganz Europa zurückblicken. Dabei beraten und unterstützen wir insbesondere auf den folgenden Rechtsgebieten:
- Chinesisches Wirtschaftsrecht, insbesondere chinesisches Recht der ausländischen Direktinvestitionen
- Gewerblicher Rechtsschutz und Schutz des geistigen Eigentums in China,
- Internationales Wirtschaftsrecht, insbesondere Internationales Handels- und Kaufrecht
- Deutsches und chinesisches Internationales Privat- und Prozessrecht.
Zögern Sie nicht uns auch bei ausgefallenen Fragen mit Chinabezug zu kontaktieren. Im gemeinsamen fachlichen Dialog haben wir bislang schon für die meisten Probleme Lösungen gefunden.
Aufgrund regelmäßig Anfragen möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass nur selbständige chinesische Anwaltskanzleien befugt sind vor ordentlichen chinesischen Gerichten aufzutreten (etwas anderes gilt für Schiedsgerichtsverfahren in China!). Tatsächlich ist das Handeln von ausländischen Anwälten vor Ort in China weitgehenden Beschränkungen unterworfen. Dagegen ist es nicht gerade einfach aus Deutschland im fernen China einen passenden, kompetenten und vertrauensvollen Anwalt zu finden. Wie alle ausländischen Kanzleien in China handeln wir in solchen Fällen über unsere ausgewählten chinesischen Kooperationskanzleien. Unsere Leistungen bestehen dabei regelmäßig in der Vorbewertung der konkreten Erfolgsaussichten und der Koordinierung des Verfahrens mit der chinesischen Kanzlei.
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Kontakt:
RA Dr. Martin Seybold, LL.M.Eur.
Seybold & Partner
Unit 712, Landmark Tower 2
8 North Dongsanhuan Road, Chaoyang District
100004 Beijing P.R. China
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| Tel.: | 0086 10 6590 6045 |
| Fax: | 0086 10 6590 6047 |
| Mobil: | 136 9914 1584 |
info@seybold-partner.com |
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