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Unserer Dienstleitungen für Privatpersonen spielen sich vornehmlich im Bereich des chinesischen Familienrechts, aber auch anderen Bereichen des chinesischen Zivilrechts ab. Die grenzüberschreitenden Aspekte des Einzelfalles erfordern dabei regelmäßig die Berücksichtigung des deutschen und chinesischen Internationalen Privat- und Zivilprozessrechts. Aber auch ganz praktische Fragen der effektiven Rechtsdurchsetzung müssen dabei geklärt werden. Angesprochen sind hier vor allem in China lebende Deutsche, aber auch Chinesen und Deutsche, die in Deutschland leben und mit Lebenssachverhalten mit Chinabezug konfrontiert werden.
Hinweis: Soweit es Ihnen um die Durchsetzung von Lieferansprüchen oder die Rückerstattung von Vorauszahlungen geht, die Sie im Rahmen einer Warenbestellung aus China über das Internet getätigt haben, weisen wir Sie schon an dieser Stelle darauf hin, dass sich erfahrungsgemäß eine Durchsetzung Ihrer Rechte erst ab einem Betrag von über 1000,- Euro lohnt.
Auch möchten wir Sie aufgrund bisheriger Erfahrungen an dieser Stelle davor warnen, bei Warenbestellungen aus China über das Internet von Ihnen unbekannten Händlern im Voraus zu bezahlen. Insbesondere soweit es sich um elektronische Waren, Motorräder oder Autos handelt, sind in solchen Fällen nicht selten unseriöse chinesische Händler am Werk. Oft wird hierbei auch vernachlässigt, dass chinesische Händler, trotz gegenteiliger Erklärungen, auf die Warenfreigaben der europäischen Zollbehörden keinen Einfluss haben.
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Kontakt:
RA Dr. Martin Seybold, LL.M.Eur.
Seybold & Partner
Unit 712, Landmark Tower 2
8 North Dongsanhuan Road, Chaoyang District
100004 Beijing P.R. China
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